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Nachtstrom. Am 31.10.2010 um 19:30 Uhr mussten wir diesen Service
einstellen.
Aber es gibt Alternativen. Nämlich ...
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Ganz neu!
Sparen Sie bis zu 400 € pro Jahr
bei Ihrem Nachtstrom Anbieter - und das...
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Angebot im Briefkasten.
Die Preisbeispiele sind
Bruttopreise! Die
Grundpreise gelten pro Monat. Diese
Preise sind vom 12.03.2010. Und die
Preise beziehen sich auf
Privatkunden mit Nachspeicherheizung
(Wärmestrom).
Ihr Stromvergleich Nachtstrom mit einem Nachtstrom Anbieter, der fast
deutschlandweit die Nutzung von Nachtstrom für Sie günstiger
macht!
Was ist Nachtstrom überhaupt? Wo liegt der Unterschied?
Wer Nachtspeicherheizungen hat, nutzt oft einen so genannten
Nachtstromtarif bzw. Zweitarif. Das bedeutet: Man hat quas zwei
Stromzähler in Einem. Das
eine "Rädchen" zählt den Hochlasttarif (HT, Tagstrom) und das Andere
den Schwachlast- oder Niedertarif (NT, Nachtstrom).
In den meisten Fällen wird dieser Nachtstromtarif von Nutzern von
Nachspeicherheizungen und Gewerbetreibenden verwendet.
Der Vorteil an den Nachtspeicherheizungen ist, dass Sie sich - wie
der Name schon sagt - Nachts aufladen um am Tag Ihr Heim warm zu
halten. Das soll Ihnen viel Geld einsparen, weil der Nachtstrom
eigentlich wesentlich günstiger sein soll, als der Tagstrom.
Aber, warum gibt es so
ein System überhaupt?
Dieses System wurde in den Siebziger Jahren ins Leben gerufen, um
den riesigen Grundlastkraftwerken auch Nachts, wenn normalerweise
weniger Strom verbraucht wird, ihren Absatz zu sichern. Wenn der
Stromverbrauch gleichmäßig über den Tag verteilt ist, kann das
Stromnetz leichter stabil gehalten werden - und die Großkraftwerke
profitabel laufen. Diese Vorteile veranlassten die Stromkonzerne,
bei den Verbrauchern massiv für
Nachtspeicherheizungen zu werben und besonders günstige
Nachtstromtarife
anzubieten.
Nachtstrom ist also Strom, der zu bestimmten Zeiten -
nachts und am Wochenende - verbraucht wird. Für Nachtstrom berechnen
die Nachtstromanbieter meist viel weniger
als für Strom, der zu Normalzeiten bezogen
wird.
Um Nachtstrom nutzen zu können, wird ein so genannter
Zweitarifzähler oder ein zweiter Zähler benötigt. Damit kann der
Stromverbrauch am Tage, sowie der in der Nacht separat erfasst und
abgerechnet werden kann. Natürlich ist ein zweiter Zähler mit zusätzlichen
Kosten verbunden. Denn denn für den zweiten Stromzähler wird
ein weiterer monatlicher Grundpreis bzw. eine höhere Zählergebühr
fällig.
Ein Zweitarifzähler unterteilt den
Stromverbrauch in zwei unterschiedliche Tarife:
1. Den
"Hochlastzeit" - Tarif (HT), der meistens zwischen 06:00 und 22:00
Uhr gilt,
2. Den "Niedriglast" - Tarif (NT), der den Rest der Zeit gilt.
Bei Nachtstromkunden werden also separat für Tag und Nacht die
Tarife verschieden abgerechnet.
Was ist denn eine Ausgleichsmenge (fällt bei diesem
Nachtstromanbieter weg)?
Ursprünglich sollten die Kunden mit dem Nachtstromtarif zum Beispiel
günstig heizen können. Aber mal ehrlich: Auch Sie schalten eher
Nachts Ihre Waschmaschine bzw. den Trockner ein um auch hier noch
ein wenig Geld zu sparen. Das haben die Nachtstromanbieter auch gemerkt
und die sog. Ausgleichsmenge eingeführt. Das heißt: Von Ihrem
Nachtstromverbrauch wird ein Teil - zum Beispiel 25% - trotzdem zu
den teureren Konditionen, nämlich dem Tagstromtarif,
abgerechnet. Diese Menge (zum Beispiel 25%) bezeichnet man als
Ausgleichsmenge.
Unser Tipp: Bei diesem Nachtstromanbieter gibt es keine Ausgleichsmenge. Schon
allein dadurch sparen viele unserer Kunden 100 Euro und mehr pro
Jahr bei ihrem Nachtstrom!
Was ändert sich beim Wechsel des Stromanbieters für Nachtstrom?
Ihre Rechnung bekommen Sie natürlich vom neuen Nachtstromanbieter. An
diesen zahlen Sie dann auch Ihre monatlichen Abschläge. Sonst ändert
sich aber für Sie nichts.
Sowohl der Nachtstromzähler, als auch Leitungen verbleiben dabei im Besitz Ihres
örtlichen Netzbetreibers und müssen deshalb weder ausgetauscht, noch
verändert werden. Es bleibt alles wie es ist.
Und, da es in Deutschland ein sog. Versorgungsgesetz gibt, bleibt
Ihre Versorgung trotz Wechsel immer gewährleistet. Das heißt:
Wegen eines Wechsels des Nachtstromanbieters darf Ihr Strom Ihnen
nicht abgestellt werden.
Der Wechsel des Nachtstromanbieters kann also nicht zum Stromausfall
führen!
Die Grundlage dafür:
Ihr
lokaler Stromversorger ist per Gesetz dazu verpflichtet, Ihren Haushalt
immer mit elektrischer Energie (Nachtstrom) zu versorgen - auch wenn Sie durch
den Wechsel einen anderen Vertragspartner haben. Der Witz daran ist:
Ihr Nachtstrom kommt auch nach dem Stromanbieterwechsel weiterhin vom
lokalen Versorger. Der neue Nachtstromanbieter stellt nur die benötigte
Menge an Elektroenergie in das allgemeine Netz ein und zahlt dem
lokalen Stromversorger eine so genannte Durchleitungsgebühr - für
den Transport bis in Ihren Haushalt.
Was ist der Unterschied zwischen dem "alten" und dem "neuen"
Nachtstrom?
Kurz und knackig: Es gibt keinen! Ihr Nachtstrom kommt auch weiterhin -
in der gleichen Qualität - aus der Steckdose.
Ihr neuer Nachtstromanbieter kauft entweder den Strom ein und
verkauft ihn an Sie weiter - oder er speist in selbst ins Stromnetz
ein. Ihr Nachtstrom ändert weder die Farbe noch die Beschaffenheit! Alles
was sich für Sie ändert ist das Logo auf der Rechnung, die
Kontoverbindung (auf die Sie Ihre Abschläge zahlen) und natürlich
der Betrag auf der Rechnung.
Kann ich als Mieter auch meinen Nachtstromanbieter wechseln?
Darauf ein klares Ja!
Einzige Ausnahme: Ihr Vermieter hat zum Beispiel nur einen einzigen
Nachtstromzähler
für alle seine Wohnungen und legt die Stromkosten nach
Quadratmetern auf die Mieter um.
Wenn aber jeder Mieter
selbst einen Nachtstromzähler hat... Also auch eine eigene Stromrechnung
erhält, dann ist ein Wechsel Nachtstromanbieters immer möglich!
Wie wirkt sich Klimaschutzpaket auf meine
Nachtstrom-Speicherheizung aus?
Nachtstrom der zum Heizen der eigenen vier Wände gebraucht wird, verursacht
rund 30 Millionen Tonnen
Kohlendioxid im Jahr. Schuld daran ist der schlechte Wirkungsgrad
dieser Heizmethode. Wegen der hohen Umwandlungsverluste im
Kraftwerk werden bei Stromheizungen nur ca. 33% der eingesetzten
Primärenergie in Form von Raumwärme genutzt. Zum Vergleich:
Eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik kann die eingesetzte
Energie zu über 80% in Wärme umwandeln. Die negative Klima- und
Umweltbilanz hat die Bundesregierung veranlasst, im Rahmen des
Klimaschutzpakets vom Sommer 2007 den Ausstieg aus der
Nachtspeicherheizung zu beschließen.
Der Entwurf der Novellierung
der Energieeinsparverordnung, die 2009 in Kraft treten soll, sieht
eine Abschaffung der Nachtspeicherheizungen ab 2020 vor. Im Jahre
2020 sollen also die Nachspeicherheizungen vom Markt verschwinden.
Damit auch Eigenheimbesitzer sich das leisten können, fördert die
KFW den Umbau auf zum Beispiel eine umweltfreundliche Zentralheizung.
Ein Schlusswort zum Stromvergleich Nachtstrom Anbieter!
Derzeit nutzen noch 1,5 Millionen Haushalte eine
Nachtspeicherheizung. Die Preiserhöhungen der letzten Jahre von
bis zu 70 Prozent treiben Nachtstrom-Kunden Tränen in die
Augen.
Noch vor 15 Jahren lag der Preis für den
gegenüber regulärem Haushaltsstrom günstigeren Nachtstrom bei ca.
3-4 Cent pro Kw/h. Inzwischen müssen für die Kilowattstunde
Nachtstrom zwischen
11-15 Cent gezahlt werden. Für die gleiche Energiemenge zahlt man
bei Erdgas und Öl unter 10 Cent.
Unser Tipp deshalb: Nutzen Sie das Angebot dieses
Nachtstromanbieters. Denn, selbst 1 Cent pro Kilowattstunde
Ersparnis bringt Ihnen je nach Verbrauch schon 50 € - 150 € pro Jahr
mehr in die Geldbörse!